Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige Förderung
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen.
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Gemeinsam für den Klimaschutz – Hintergrund und Zielsetzung
In unseren Gebäuden steckt großes Energiesparpotenzial: Etwa 25 % unseres CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen.
Ein zentraler Punkt: Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Sie erhalten bis zu 75.000 Euro Zuschuss, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn Sie für Ihr Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und vollständig umsetzen.
Wir berücksichtigen bei Wohngebäuden vollständig umgesetzte individuelle Sanierungsfahrpläne mit einer höheren Förderung.
Ein weiteres Plus: Es wird leichter, die Förderung zu beantragen. Ab sofort stellen Sie nur noch einen einzigen Antrag – darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung.
Wohngebäude
Seit dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Neubau
Wenn Sie ein neues Effizienzhaus bauen oder kaufen, fördern wir Sie wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 33.750 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 26.250 Euro |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Wichtig: Reihenfolge beachten!
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Die neuen Förderprodukte der BEG
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 45 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 54.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 50 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 75.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 48.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 45 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 67.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 35 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 33.000 Euro |
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 32,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 48.750 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 30 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 45.000 Euro |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Ist Ihre Immobilie mindestens 5 Jahre alt?
Ihre Sanierung fördern wir zukünftig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Wichtig: Reihenfolge beachten!
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss
Neu: Gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dann haben Sie max. 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Das Extra: Ihr Zuschuss steigt um 5 %.
Die neuen Förderprodukte der BEG
Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien
Wenn Sie ein Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)”.
Maßnahme | Tilgungszuschuss |
---|---|
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 20 % |
Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern | 20 % |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 20 % |
Lüftungsanlagen einbauen | 20 % |
Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen | 20 % |
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Seit dem 01.07.2021 fördern wir verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss .
Maßnahme | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung | Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung |
---|---|---|
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
Solarthermie-Anlage | 30 % | 30 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissionsgrenzwert | 35 % | 45 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 | 40 % | 50 % |
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 35 % | 45 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien | 30 % | 40 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien | 35 % | 45 % |
Optimierung der Heizungsanlage | 20 % | – |
Ihre Förderung für einzelne energetische Maßnahmen
- Sie erhalten max. 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit
- Wir fördern Ihr Vorhaben zukünftig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
- Ist Ihre einzelne Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), den Sie innerhalb von 15 Jahren umsetzen? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss für diese Maßnahme um 5 %.
- Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
- Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Die neuen Förderprodukte für Einzelmaßnahmen der BEG
Zuschuss statt Kredit
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Seit dem 01.01.2021 fördert das BAFA alle einzelnen energetischen Maßnahmen der BEG EM mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Die Fachplanung und Baubegleitung können auch hier zusammen mit der Einzelmaßnahme gefördert werden.
Baubegleitung
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Ab sofort fördern wir im Rahmen der BEG auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Für ein Effizienzhaus
Die Baubegleitung fördern wir in der Kreditvariante mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss und in der Zuschussvariante mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Immobilie | Max. förderfähige Kosten | (Tilgungs-)zuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
Eigentumswohnung | 4.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 2.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen (Tilgungs-)zuschuss, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)zuschuss.
Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 5.000 Euro je Kalenderjahr | 50 %, bis zu 2.500 Euro |
Eigentumswohnung | 2.000 Euro je Kalenderjahr | 50 %, bis zu 1.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 2.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 20.000 Euro je Kalenderjahr | 50 %, bis zu 10.000 Euro |
Nur noch einen Antrag stellen
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
- Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.
- Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.
Diese Förderprodukte können Sie seit dem 01.07.2021 nicht mehr beantragen :
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) – für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
Gut zu wissen
Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen.
Nichtwohngebäude
Seit dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für die Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Neubau
Wenn Sie ein neues Effizienzgebäude bauen oder kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.
Effizienzgebäude | (Tilgungs-)zuschuss |
---|---|
Effizienzgebäude 40 | 20 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % |
Effizienzgebäude 55 | 15 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Der Zinssatz beim Kredit
Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.
Wichtig: Reihenfolge beachten!
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Wenn Sie ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzgebäude kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro.
Effizienzgebäude | (Tilgungs-)zuschuss |
---|---|
Effizienzgebäude 40 | 45 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 50 % |
Effizienzgebäude 55 | 40 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 45 % |
Effizienzgebäude 70 | 35 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % |
Effizienzgebäude 100 | 27,5 % |
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 32,5 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 25 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Ist Ihre Immobilie mindestens 5 Jahre alt?
Ihre Sanierung fördern wir zukünftig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Nichtwohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Der Zinssatz beim Kredit
Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz von Ihrer Bonität ab.
Wichtig: Reihenfolge beachten!
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Gebäuden
Wenn Sie ein Gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 15 Mio. Euro.
Maßnahme | Tilgungszuschuss |
---|---|
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 20 % |
Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern | 20 % |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 20 % |
Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren | 20 % |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad zu realisieren | 20 % |
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen | 20 % |
Kältetechnik zur Raumkühlung installieren | 20 % |
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Seit dem 01.07.2021 fördern wir verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss .
Maßnahme | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung | Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung |
---|---|---|
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ | 20 % | 20 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
Solarthermie-Anlage | 30 % | 30 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien und ohne Emissionsgrenzwert | 35 % | 45 % |
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 | 40 % | 50 % |
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 35 % | 45 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien | 30 % | 40 % |
Gebäudenetz oder Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien | 35 % | 45 % |
Optimierung der Heizungsanlage | 20 % | – |
Ihre Förderung für einzelne energetische Maßnahmen
- Sie erhalten max. 15 Mio. Euro als Kredit.
- Wir fördern Ihr Vorhaben zukünftig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegt.
- Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz auch von ihrer Bonität ab.
- Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
- Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Die neuen Förderprodukte für Einzelmaßnahmen der BEG
Zuschuss statt Kredit
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Seit dem 01.01.2021 fördert das BAFA alle einzelnen energetischen Maßnahmen der BEG EM mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit.
Baubegleitung
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzgebäudes oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Ab sofort fördern wir im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung bei Neubau und Sanierung zum Effizienzgebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie zum BEG-Start auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.
Für ein Effizienzgebäude
Wir fördern die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Davon erhalten Sie 50 % als (Tilgungs-)zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen (Tilgungs-)zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)zuschuss.
Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Wir fördern die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 10.000 Euro.
Nur noch einen Antrag stellen
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
- Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, erhöht sich Ihr Kreditbetrag um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.
- Wenn Sie sich für einen direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden, erhöht sich Ihr Zuschuss um 50 % der Kosten für die Baubegleitung.
Diese Förderprodukte können Sie seit dem 01.07.2021 nicht mehr beantragen :
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)
Gut zu wissen
Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur neuen BEG-Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).